Reisekosten

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft erstattet die Reisekosten nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes. Bitte beachten Sie das zum Download verfügbare Formular und die im Internet bereitliegenden Merkblätter.

Für die vollständige Erstattung der Hotelkosten inkl. Frühstück ist darauf zu achten, dass die Rechnung zwingend auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft, Kennedyallee 40, 53175 Bonn, ausgestellt und der Name des Übernachtungsgastes angegeben ist. Die Obergrenze für Hotelkosten in Münster liegt bei 89 Euro/Einzelzimmer einschl. Frühstück.

Wichtiger Hinweis
Bitte reichen Sie die Reisekostenrechnung möglichst bald nach Ende der Reise ein. Nach Ablauf von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag nach Beendigung der Reise, ist die Erstattung leider nicht mehr möglich (§ 3 Abs. 1 BRKG).
Gerne können Sie Ihren unterschriebenen Reisekostenantrag auch per PDF bei der DFG einreichen. Nutzen Sie hierzu bitte folgende E-Mail-Adresse: Reisekostenstelle@dfg.de
Fügen Sie bitte der Reisekostenrechnung auch die Belege über die Ihnen entstandenen Fahrtkosten (Fahrkarten, Flugscheine, Taxiquittungen) und ggf. auch die Hotelrechnung bei.